Nach einer Euthanasie von Equiden haben Sie als Besitzer folgende Optionen, was mit Ihrem Tier geschehen soll:
- Sie geben Ihr Tier zur Abholung durch die örtliche Tierverwertungsanstalt frei ( Siehe hierzu Punkt A1 ).
- Sie wollen, dass der Ihr Equide eingeäschert wird ( Siehe hierzu Punkt A2 ).
Ein für viele Besitzer wichtiger Hinweis ist, dass die Schweif- und Mähnenhaare abgeschnitten und mitgenommen werden dürfen. Es gibt bereits einige Anbieter auf dem Markt, die daraus kleine Erinnerungsstücke anfertigen.
Bitte bedenken Sie, dass die vorhandenen Hufeisen vom Tier vor der Abholung durch die Unternehmen abgenommen werden müssen. Ansonsten werden durch die Abholer entsprechende, oftmals höhere, Aufwandsgebühren für die Abnahme der Hufeisen nachträglich in Rechnung gestellt.
Aus gesetzlichen Gründen ist es leider ausnahmslos notwendig, dass die Equidenpässe an die abholenden Firmen abgegeben werden. Wir empfehlen Ihnen derzeit, sich vorab Kopien des Equidenpasses zu erstellen, falls Sie diese benötigen. Nach unserem Kenntnissstand ist es derzeit leider nicht möglich, den Orginalpass zurückzubekommen.